Energiepreisbremsen enden zum 31.12.2023
Wie im Gesetz ursprünglich vorgesehen, laufen die Gas- und Wärmepreisbremsen nun zum 31.12.2023 aus. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 wieder der vereinbarte, reguläre Preis Ihres Tarifs gilt.
Auswirkung auf die Abschlagszahlungen
Wenn Sie von der Preisbremse profitiert haben, endet zum 01.01.2024 der Zeitraum, in dem der Abschlag um den Entlastungsbetrag der Gas- oder Wärmepreisbremse reduziert wurde, d. h. der Abschlag hat wieder die ursprünglich errechnete Höhe.
In Kürze finden die Jahresabrechnungen in unseren Versorgungsgebieten statt. Dabei werden die Abschläge mit Ihren zum 01.01.2024 gesenkten Preise neu berechnet.
Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst in unserem Kundencenter-Online anpassen.
Sie haben Fragen dazu? Hier finden Sie unsere Antworten.
Die staatlichen Energiepreisbremsen werden laut Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 31.12.2023 auslaufen.
Das stimmt. Zwischenzeitlich hatten Bundesregierung und Bundestag beschlossen, dass die Energiepreisbremsen noch einmal verlängert werden - und zwar bis Ende März 2024. Auch die EU hatte bereits zugestimmt.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung nun die Finanzierung verschiedener Vorhaben, unter anderem auch die der Verlängerung der Energiepreisbremsen, neu regeln.
Daher enden die Preisbremsen nun zum 31.12.2023, dem ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Termin.
Die Energiepreisbremse wird in der Rechnung für die Lieferzeiträume zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 berücksichtigt. Diese Entlastung finden Sie auch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung, auch wenn diese erst im Jahr 2024 erstellt wird. Ab dem 01.01.2024 gelten wieder Ihre vertraglich vereinbarten Preise ohne Entlastung durch die Preisbremse.
Wenn Sie von der Preisbremse profitiert haben, endet zum 01.01.2024 der Zeitraum, in dem der Abschlag um den Entlastungsbetrag der Gas- oder Wärmepreisbremse reduziert wurde. Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst in unserem Kundencenter-Online anpassen.
Nein, hier gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Das Ende der Preisbremsen ist eine Vorgabe der Bundesregierung, die wir als Energieanbieter umsetzen müssen.