Die Stadt Weinsberg betreibt auf Basis der Abwassersatzung der Stadt Weinsberg die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers. Zuständig ist das Stadtbauamt der Stadt.
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Gesplittete Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Stadtwerke Weinsberg führen für die Stadt Weinsberg die Abrechnung der Abwassergebühren durch.
Die Stadtwerke haben den Auftrag, die Abwassergebühren zu berechnen, die Gebührenbescheide auszufertigen und zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und an die Stadt abzuführen.